Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab dem 1. Oktober 2021; spätestens ab 1. Januar 2022 (Übergangsregelung) ist die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Die Ausfertigung der AU für die Krankenkasse soll ausschliesslich über den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) signiert und verschlüsselt an die KIM-Adresse der Krankenkasse elektronisch und papierlos übermittelt werden: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Start des Arbeitgeberverfahrens
Am 1. Januar 2023 ist das Arbeitgeberverfahren der eAU gestartet. Arbeitgeber sollen nun die AU-Daten ihrer oder ihres erkrankten Beschäftigen digital bei den Krankenkassen abrufen. Ein Ausdruck der Arbeitgeberausfertigung ist damit nicht mehr notwendig.
Die Voraussetzungen dafür (TI-Anbindung mit E-Health-Konnektor, KIM-Dienst, eHBA 2.0, PVS-Update) sind bei uns vorhanden.