Willkommen

Wir sind Hausärzte und kümmern uns um alle Fragen Ihrer Gesundheit.

In der Regel sind wir Ihre erste Anlaufstelle bei all Ihren gesundheitlichen Problemen.
Patienten aller Altersgruppen durch akute und chronische Erkrankungen zu begleiten, ist unsere Aufgabe.

Im Mittelpunkt steht das Patientengespräch, mit dem Ziel daraus die weiteren notwendigen diagnostischen Schritte in der richtigen Reihenfolge abzuleiten.

Es folgt die Befunderhebung durch die körperliche Untersuchung, ergänzt wird diese durch apparative Untersuchungen, die wir in der Praxis selbst anbieten können. Oft ist trotzdem die Überweisung zu einem Facharzt unumgänglich.

Ihnen die eigenen Befunde und die Ergebnisse von Facharztuntersuchungen zu erklären und zu gewichten, um die sich daraus ergebenden therapeutischen Maßnahmen umzusetzen, ist Gegenstand unserer täglichen Arbeit. Dafür ist die enge Zusammenarbeit mit Fachkollegen aller Disziplinen eine wichtige Vorraussetzung.

Der therapeutische Prozess wird im weiteren Verlauf durch uns begleitet, angepasst und dokumentiert.

Vorsorgeuntersuchungen und Beratung zu gesundheitsförderndem Verhalten sind uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen.

e-Rezept

Ab 01.01.2024 Pflicht!
Ab sofort werden Ihre Rezepte als e-Rezept ausgestellt. Dazu müssen wir Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal schon eingelesen haben. Vorteil für Sie: Sie brauchen danach nicht in der Praxis auf das Rezept warten oder nochmal in die Praxis kommen. Einfach Ihr e-Rezept mit der App oder der zugehörigen Versichertenkarte in der Apotheke einlösen!

https://apps.apple.com/de/app/das-e-rezept/id1511792179?ign-itscg=30200&ign-itsct=apps_box_badge

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.gematik.ti.erp.app&pcampaignid=pcampaignidMKT-Other-global-all-co-prtnr-py-PartBadge-Mar2515-1

Weiterhin Papierrezept

Diese Verordnungen dürfen Ärzte auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin ausschließlich auf Papier ausstellen:

  • BtM-Rezepte
  • Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)
  • Verordnung von Hilfsmitteln
  • Verordnung von Sprechstundenbedarf
  • Verordnung von Blutprodukten, die von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß § 47 AMG direkt an Ärztinnen und Ärzte abgegeben werden.
  • Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen wie Apps
  • Enterale Ernährung
  • Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, z. B. Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc. (siehe Liste der sonstigen Kostenträger)
  • Verordnungen für im Ausland Versicherte

Hinweis: Die privaten Krankenversicherer und die gematik arbeiten am eRezept für Privatversicherte.

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